RA Bohl vertritt bundesweit insbesondere vor allen Verwaltungs- und Verfassungsgerichten. Er ist im Schwerpunkt infolgenden Bereichen tätig:
- öffentliches Bau- und Planungsrecht
Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne, städtebauliche Maßnahmen), städtebauliche Verträge, Baugenehmigungsverfahren, bauaufsichtliche Verfahren, Normenkontrollverfahren
RA Bohl wurde im FOCUS 2000/23 bundesweit aus 100 Anwälten im Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Baurecht empfohlen. - Raumordnungs- und Landesplanungsrecht
Regionalpläne und Landesentwicklungsprogramme - Umweltrecht und Fachplanungsrecht
Umweltverträglichkeitsprüfung, Planfeststellungsverfahren insbesondere für Infrastrukturvorhaben, Erneuerbare Energien - Staats- und Verfassungsrecht
Verfassungsbeschwerden, Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren - Europarecht
Kommissionsbeschwerden