Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

 

Unsere Mandanten kommen im Schwerpunkt aus den folgenden Bereichen:

  • Städte, Gemeinden und Bezirke (vorwiegend aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg)
  • Staatsbehörden
  • Gewerbeunternehmen (meist als Investoren)
  • Bauherren und Grundeigentümer
  • Landwirtschaftliche Betriebe und Weinbaubetriebe
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Hochschullehrer
  • Studenten, Schüler
  • Privatpersonen und private Institutionen

Von der namentlichen Nennung unserer Mandanten sehen wir im Hinblick auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ab.

 

 

"Die Verfassung begründet auch ... eine Schutzpflicht des Staates, die es ihm gebietet, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25. Februar 1975 – 1 BvF 1/74 –, Rn. 153

 

 

"Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist [...]. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt [...]."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Januar 1958 – 1 BvR 400/51 –, Rn. 31

 

 

Unsere Rechtsanwälte

RA Stefan Winter quadrat  
RA Johannes Bohl
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
RA Jörg Naumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

RA Stefan Winter

 

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