Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

 
Mit dem Begriff "Fachplanungsrecht" werden in erster Linie diejengen Vorhaben bezeichnet, die einer Planfeststelllung bzw. vereinfacht einer Plangenehmigung bedürfen. Es ist letztlich eine Mischmaterie aus Vorhabenszulassund und staatlicher Planung (meist Raumplanung). Die Gegenstände der Fachplanung sind umfangreich und reichen vom Straßenbau (Bundes- und Landesstraßen), den Bau von Eisenbahnstrecken, den Ausbau von Gewässern bis zum Bau von Abfalldeponieren oder Flughäfen. Letztlich zählen auch Bergbauvorhaben zum erweiterten Bereich des Fachplanungsrechts.
 
Bei der Fachplanung handelt es sich meist um sehr umfangreiche Verfahren mit einer Vielzahl von Beteiligeten und in Ausgleich zu bringenden Interessen. Zudem kommt der Fachplanung auch eine besondere Relevant für die Belange des Umweltschutzes zu.
 
Unserre Kanzlei ist in allen durch die Fachplanung berührten Bereichen tätig und vertritt hier sowohl betroffene Bürger (auch wenn sie sich in Bürgerinitiativen zusammengeschlossen haben) sowie betroffene Kommunen oder sonst durch die Planfeststellung betroffenen. Wir arbeiten hierbei auch mit Umweltverbänden zusammen, auch wenn diese überwiegend nicht zu unerem Mandantenkreis zählen.
 

 

"Die Verfassung begründet auch ... eine Schutzpflicht des Staates, die es ihm gebietet, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25. Februar 1975 – 1 BvF 1/74 –, Rn. 153

 

 

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