Das Recht der Europäischen Gemeinschaft wird für die Anwendung und Auslegung unseres Rechts immer wichtiger. Bisweilen gilt es sogar unmittelbar. Gerade viele Bereiche des öffentlichen Rechts sind gekennzeichnet durch den Umstand, dass dieses noch nicht oder nur unzureichend das Gemeinschaftsrecht umgesetzt hat. Als Kanzlei wirken wir an dieser Rechtsentwicklung sowohl im Rahmen konkreter Mandate und Verfahren, aber auch darüber hinaus durch die Mitwirkung in Fachverbänden und unsere Publikationen mit.
Unsere Kanzlei hat bereits mehrfach federführend an Beschwerden zur Europäischen Kommission wegen unzureichender Umsetzung von Richtlinien der EU mitgewirkt.
In diesem Rechtsbereich wenden Sie sich bitte an: