Das öffentliche Dienstrecht umfasst das Recht der Beamten, Richter und Soldaten. Insbesondere das Beamtenrecht bildet einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir beraten und vertreten sowohl Dienstherren (wie z.B. Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften), aber auch Beamtinnen und Beamten sowie Verbände bei sämtlichen in diesem Bereich auftretenden rechtlichen Fragestellungen. Dies umfasst Fragen vom Beginn einer Beamtenlaufbahn wie der Einstellung, der Eignung, Fragen zum Probebeamtenverhältnis, der Verbeamtung auf Lebenszeit, der dientlichen Beurteilung (Probezeitbeurteilung, periodische Beurteilung, Anlassbeurteilung), zur Versetzung, Abordnung und Umsetzung, aber auch die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, die Ruhestandsversetzung (Zwangspensionierung bei Dienstunfähigkeit) und den Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung sowie das Versorgungsrecht beim Eintritt in den Ruhestand. Da wir auf beide Seiten tätig sind, kennen wir die Bedürfnisse von Beamten und Dienstherren, was uns eine umfassende Beratung ermöglicht.
Zum öffentlichen Dienstrecht gehört auch das Disziplinarrecht, also das „Strafrecht“ der Beamten.
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