Das Abfallrecht befasst sich mit dem Pflichten zur Vermeidung und ordnungsgemäßen Wiederverwertung sowie schadlosen Entsorgung der Abfälle. Insoweit bestehen behördliche Überwachungspflichten. Auch unterliegen Anlagen zur Abfallverwertung und -entsorgung genehmigungspflichten. Seit Ende der 90er Jahre wurde das ursprünglich sehr ordnungsrechtlich orientierte Rechtsgebiet erheblich umgestaltet und ein großer privatwirtschaftlicher Sektor der Abfallwirtschaft eröffnet, wobei auch Vorgaben des Gemeinschaftsrechts wesentlichen Einfluss haben. Heute sind maßgebliche Rechtsquelle das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie zahlreiche dazu ergangene Rechtsverordnungen.
Unsere Kanzlei ist im Bereich des Abfallrechts in allen in Betracht kommenden Fallgestaltungen tätig, sowohl im Bereich von behördlichen Überwachungsmaßnahmen als auch Anlagenplanungen und Genehmigungen.
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