Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

RA Johannes Bohl

ra johannes bohl breit

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Richter am Bayerischen Anwaltsgerichtshof (4. Senat)
Lehrbeauftragter an der TH Würzburg-Schweinfurt
Zulassung als Rechtsanwalt seit 1993
Fachanwalt seit 1996

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Studium und sonstige berufliche Erfahrung

  • Jura-Studium an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (1984 bis 1989)
  • Referendariat im OLG-Bezirk Bamberg (1989 bis 1992)
  • Tätigkeit als juristischer Repetitor im Juristischen Repetitorium Hemmer (1990 bis 2006)
  • Dozent auf Fachtagungen zum Verwaltungs- und Umweltrecht (seit 1995)
  • Mitglied im Prüfungsausschuss für die Zulassung von ausländischen Rechtsanwälten im Bayer. Staatsministerium der Justiz (2001 bis 2005)
  • Prüfer im Zweiten Juristischen Staatsexamen im Auftrag des Bayer. Staatsministeriums der Justiz für Öffentliches Recht und Berufsfeld Verwaltung (seit 2001)
  • Lehrauftrag an der Fachhochschule Ansbach für Energie- und Umweltrecht (2001 bis 2005)
  • Lehrauftrag an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt für Energie- und Umweltrecht (2006 bis 2007)
  • Lehrauftrag an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt für Staats- und Verwaltungslehre (seit 2007)
  • Mitglied des Fachbeirats zum Forschungsvorhaben “Die Strategische Umweltprüfung (SUP) in der kommunalen Verkehrsentwicklungsplanung” im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (2005 bis 2006)
  • Nebenamtlicher Dozent in der Referendarausbildung im Berufsfeld Anwaltschaft (Bereich Verwaltungsrecht) im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Bamberg und des Landesjustizprüfungsamtes (2006 bis 2010)
  • Verleihung des Zertifikats “Qualität durch Fortbildung” durch die Bundesrechtsanwaltskammer (2006 - gültig bis 31.05.2010)
  • Vorstandsmitglied der UVP-Gesellschaft e.V. (seit 2009)
  • Mitglied des gemeinsamen Fachprüfungsausschusses “Fachanwalt für Verwaltungsrecht” der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg (seit 2011, seit 2021 Vorsitzender)
  • Mitglied der 6. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (2015 bis 2019)
  • stellvertretendes Mitglied der 7. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (2019 bis 2023)
  • Mitglied der 8. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltkskammer (2023 bis 2024)
  • Richter am Bayerischen Anwaltsgerichtshof (4. Senat, seit 2024)

Schwerpunkte

RA Bohl vertritt bundesweit insbesondere vor allen Verwaltungs- und Verfassungsgerichten. Er ist im Schwerpunkt infolgenden Bereichen tätig:

  • öffentliches Bau- und Planungsrecht
    Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne, städtebauliche Maßnahmen), städtebauliche Verträge, Baugenehmigungsverfahren, bauaufsichtliche Verfahren, Normenkontrollverfahren
    RA Bohl wurde im FOCUS 2000/23 bundesweit aus 100 Anwälten im Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Baurecht empfohlen.

  • Raumordnungs- und Landesplanungsrecht
    Regionalpläne und Landesentwicklungsprogramme

  • Umweltrecht und Fachplanungsrecht
    Umweltverträglichkeitsprüfung, Planfeststellungsverfahren insbesondere für Infrastrukturvorhaben, Erneuerbare Energien

  • Staats- und Verfassungsrecht
    Verfassungsbeschwerden, Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren

  • Europarecht
    Kommissionsbeschwerden

Mitgliedschaften

RA Bohl ist u.a. Mitglied in folgenden Verbänden und Institutionen:

Umweltfachlich:

Juristisch:


Veröffentlichungen und Vorträge

Nachfolgend finden Sie ein Auswahl von Veröffentlichungen und Vorträgen von RA Bohl:

 

"Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist [...]. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt [...]."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Januar 1958 – 1 BvR 400/51 –, Rn. 31

 

 

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