Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

 

Das öffentliche Recht bzw. Verwaltungsrecht ist umfangreich, weshalb eine erschöpfende Aufzählung kaum möglich ist. Für viele Rechtsgebiete gibt es auch keinen allgemein feststehenen Inhalt (z.B. Umweltrecht, Infrastrukturrecht). Bis auf das Ausländer- und Asylrecht sind wir aber gerne für Sie in allen öffentlich-rechtlichen Rechtsangelegenheiten tätig.

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht infolge unseres Föderalismus in hohem Maße durch die Gesetze der Länder mit geprägt. Dabei unterscheiden sich die Rechtsordnungen in den Ländern durchaus erheblich. Aufgrund der geographischen Lage unserer Büros in Würzburg und Fulda sind wir in besonderem Maße mit den Eigenarten des Rechts in Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Thüringen vertraut.

Unsere Spezialisierung auf den öffentlichen Sektor bringt es mit sich, dass wir in anderen Rechtsgebieten (z.B. Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsunfallrecht) grundsätzlich nicht tätig werden.

In den Bereichen Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht und Steuerrecht arbeiten wir regelmäßig mit einer namhaften Würzburger Kanzlei zusammen. Für alle andere Rechtsgebiete geben wir Ihnen gerne Empfehlungen zu kompetenten Kanzleien.

 

"Die Verfassung begründet auch ... eine Schutzpflicht des Staates, die es ihm gebietet, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25. Februar 1975 – 1 BvF 1/74 –, Rn. 153

 

 

Unsere Rechtsanwälte

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RA Johannes Bohl
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
RA Jörg Naumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

RA Johannes Grell
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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