Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

 

Unsere anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich auf folgende Leistungen:


  • Juristische Beratung
    Jedes Mandat erfordert, dass der Sachverhalt und das Interesse des Mandanten in rechtlicher Hinsicht umfassend betrachtet werden. Darüber hinaus sind auch wirtschaftliche Belange oder politische, soziale, familäre oder nachbarschaftliche Folgen von Bedeutung. Insoweit bringen wir natürlich auch unsere langjährige berufliche und persönliche Lebenserfahrung in das Mandat mit ein. Naturgemäß liegt unsere Kompetenz im Schwerpunkt im Bereich des Rechts und vor allem des öffentlichen Rechts. Wir klären daher mit Ihnen sowohl den Umfang und die Zielrichtung unserer Tätgkeit ab. Dazu bedarf es - leider unvermeidlich - auch einer genauen schriftlichen Beauftragung.

    Die juristische Beratung erfolgt stets aufgrund einer individuellen Honorarvereinbarung. Für die Erstberatung eines Verbrauchers sind diese Kosten vom Gegenstandswert abhängig und in der Regel auf 190,00 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer begrenzt.

  • Vertretung vor Behörden und Gerichten
    Als Rechtsanwälte sind wir natürlich in Ihren Rechtsangelegenheiten gegenüber Ihrem Gegner und Gerichten tätig. Unsere besondere Kompetenz besteht dabei in Mandaten im Auftreten gegenüber Verwaltungsbehöden und den Verwaltungsgerichten. Zudem sind wir häufig in Verfahren tätig, bei denen es auf fachtechnischen Sachverstand (Bautechnik, Umweltauswirkungen) ankommt. Gerade der Verwaltungsprozess erfordert eine fundierte Kenntnis der Verwaltungsvorgänge sowie der Regeln der richterlichen Überzeugungsbildung. Wer glaubt, dass der Amtsermittlungsgrundsatz im Verwaltungsprozess einen fundierten Rechts- und Sachvortrag oder gar eine anwaltliche Vertretung überflüssig macht, darf sich nicht wundern, wenn später in einer gerichtlichen Entscheidung sein Anliegen nicht das erhoffte Echo gefunden hat.

    In Gerichtsverfahren gilt die Vergütung nach dem Rechsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) jedenfalls als Mindestvergütung. In Verfahren, die besonders aufwendig sind oder bei denen der für die gesetzlichen Gebühren maßgebliche Streitwert nicht auskömmlich ist, schließen wir mit unseren Mandanten darüber hinausgehende Honorarvereinbarungen ab (regelmäßig im Verwaltungsprozess). Leider greifen Rechtsschutzversicherungen in den von unserer Kanzlei vorwiegend behandelten Rechtsgebieten und Fallkonstellationen häufig nicht und übernehmen auch keine über das RVG hinausgehende Honorare. Im Einzelnen klären wir das natürlich mit Ihnen ab.

  • Juristische Gutachten
    Vielfach hängen Entscheidungen über bestimmte wirtschaftliche oder strategische Enscheidungen von einer zuverlässigen rechtlichen Vorabprüfung ab. Lohnt die mit hohem Prozesskostenrisiko verbundene Klage? Ist das zu kaufende Unternehmen mit rechtlichen Risiken (z.B. hinsichtlich bestehender Genehmigungen) belastet? Sind meist ältere Verwaltungsvereinbarungen (Zweckverbeinbarungen, Verwaltungs- und städtebauliche Verträge) noch gültig bzw. welche Rechte können aus Ihnen hergeleitet und durchgesetzt werden? Juristische Gutachten bringen hier Licht ins Dunkel und sind regelmäßig eine wichtige Entscheidungsgrundlage für unsere Mandaten. Bisweilen werden unsere Gutachten auch außergerichtlichen Entscheidungsprozessen (z.B. in Verwaltungs- oder Gesetzgebungsverfahren) angefragt.

    Rechtsgutachten erstellen wir stets auf Grundlage eines individuell vereinbarten Honorars.

  • Vertragsausarbeitung
    In vielen Fällen sind Rechtsverhältnisse durch Verträge zu regeln und zu steuern. Das gilt in zunehmenden Maße auch im öffentlichen Recht (z.B. städtebauliche Verträge). Diese Verträge unterliegen regelmäßig schwiergen rechtlichen Anforderungen und beschränken sich nicht auf einen einzelnen Aspekt. Verträge müssen optimal die vorhersehbaren Schwierigkeiten und Konflikte regeln und sollen zugleich in jeweiligen Einzelfall eine interessengerechte und von den Beteiligten akzeptierte Lösung herbeiführen. Das ist ein gewisser Zielkonflikt, weil einerseits der Vertrag möglichst einfach sein soll, andererseits aber die Notwendigkeit zur Regelung scheinbarer Kleinigkeiten besteht. Vertragsberatung und -gestaltung erfordert daher nicht nur unmfassendes rechtliches Wissen, sondern auch Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten, die ja gerade vermieden werden sollen. Darüber hinaus ist ein strategisches, bisweilen auch unkonventionelles Denken gefordert, um den im Einzelfall richtigen Vertrag zu erarbieten.

    Verträge erarbeiten wir auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung. Wegen des Haftungsrisikos bei der Vertragsausarbeitung bitten wir um Verständnis, dass in unseren Honoraren insoweit auch dieses Risiko mitberücksichtigt werden muss.

  • Zwangsvollstreckung
    Das anwaltliche Mandat endet nicht immer mit dem gerichtlichen Urteil. Die Zwangsvollstreckung, d.h. Durchsetzung von Urteilen gegen die unterlegene Partei ist (leider) auch notwendig. Während im Zivilrecht dies tägliche Praxis von Rechtsanwälten ist, war über Jahrzehnte die Zwangsvollstreckung im Verwaltungsprozess kaum ein Thema, da sich die deutschen Verwaltungen in der Regel an Urteile "freiwillig" gehalten haben. Leider hat sich dies in den letzten Jahren in einer zunehmender Zahl von Fällen geändert, so dass wir auch im Verwaltungsprozess immer häufiger mit dem Thema der Vollstreckung konfrontiert sind.

    Zwangsvollstreckungen im Zivilprozess betreiben wir in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren. In anderen Fällen hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob wir aus wirtschaftlichen Gründen auf einer Honorarvereinbarung bestehen müssen.

  • Juristische Projektsteuerung und Umweltmanagement
    Große Investitionsvorhaben erforden häufig eine übergreifende Koordinierung, die über das Aufgabenfeld und die Kompetenz z.B. eines Architekten hinausgeht. Wir stehen für Projektsteuerungsaufgaben in juristischer Hinsicht gerne zur Verfügung, um z.B. behördliche Planungs- und Genehmigungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit oder Dritter zu optimieren. Dabei kommt uns insbesondere die langjährige Erfahrung im Umweltrecht zu Gute.

    Im Bereich der juristischen Projektsteuerung werden wir auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung tätig.

  • Kommunale Politikberatung
    Die Tätigkeit der Gemeinderäte und Gemeindevertretungen ist eine Schnittstelle zwischen politischer und exekutiver Tätigkeit. Da vielen Beteiligten in der Kommunalpolitik das verwaltungsrechtliche Grundlagenwissen fehlt, stehen wir insoweit Auftragegebern (z.B. Parteien, Fraktionen, Wählergruppen) oder Kollektivorganen mit unserem Fachwissen zur Seite.

    Im Bereich der kommunalen Politikberatung werden wir auf Grundlage einer individuallen Honorarvereinbarung tätig.

  • Öffentliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E-Vorhaben)
    Unsere Kanzlei hat bereits mehrfach im Team mit weiteren nichtjurisitschen Fachleuten und Institutionen Forschungsvorhaben für öffentliche Auftraggeber (insbesondere Bundesministerien und Oberste Bundesbehörden) durchgeführt. Diese Forhaben verlangen zum einen interdisziplinäre Zusammenarbeit als auch wissenschaftliche Methodik. In solche Vorhaben können wir zugleich umfangreiche Erfahrungen aus der Rechtsanwendungspraxis einbringen. Diese Rückkoppelung mit der Praxis zeichnet unsere Mitwirkung gegenüber einer nur akademischen Betrachtung aus.

    Im Bereich der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden wir in der Regel aufgrund Honorarkalkulation im Ausschreibungsverfahren tätig.

  • Anhörungen
    Unsere Rechtsanwälte treten als Sachverständige in parlamentarischen Anhörungen auf. Dabei sind wir überparteilich und gewährleisten eine objektive und wissenschaftliche Betrachtung der uns gestellten Fragen unter Berücksichtigung unserer praktischen Erfahrungen in Verfahren und vor Gericht. Auch für wissenschaftliche Fachgespräche oder Fachtagungen stehen wir gerne zur Verfügung.

    Beispiele:

Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestages am 22.02.2021 zum Baulandmobilisierungsgesetz (RA Johannes Bohl)

 

"Die Verfassung begründet auch ... eine Schutzpflicht des Staates, die es ihm gebietet, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25. Februar 1975 – 1 BvF 1/74 –, Rn. 153

 

 

Unsere Rechtsanwälte

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RA Johannes Bohl
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
RA Jörg Naumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

RA Johannes Grell
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

RA Stefan Winter

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Telefon: +49 (931) 79645-0
E-Mail: wuerzburg@ra-bohl.de

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E-Mail: fulda@ra-bohl.de

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