Unter den Begriff des Abgabenrechts fallen Bestimmungen, die die Erhebung öffentlicher Abgaben wie Steuern, Gebühren und Beiträge regeln. Unsere Kanzlei befasst sich insbesondere mit Kommunalabgaben, also Abgaben, die von Kommunen erhoben werden. Hierzu gehören insbesondere die (in Bayern inzwischen abgeschafften) Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, aber auch Herstellungsbeiträge (z.B. für Wasserversorgung- und Entwässerungseinrichtungen), Straßenreinigungs- und Abwassergebühren, Zweitwohnungsteuer etc.
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