Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

 
Das Vergaberecht ist im Bereich des öffentlichenm Auftragswesen von hoher Bedeutung. Alle Aufträge der öffentlichen Hand sowohl bei Bauvorhaben als auch im sonstigen Leistungsbereich (u.a. Planungsleistungen, Beschaffungswesen) unterliegen beim Überschreiten gesetzlich geregelter Schwellenwerte der Einhaltung eines Vergabeverfahrens. Damit wird sichergestellt, dass die öffentlichen Mittel sparsam und zielgerichtet verwendet werden und der Korruption und Vetternwirtschaft kein Raum verschafft wird. Das gilt darüber hinaus auch für die Auftragsvergabe von Privaten, wenn sie öffentliche Förderungen erhalten. Das Vergaberecht schützt dabei gleichmaßen auch die konkurrierenden Leistungsanbieter im Wettbewerb um öffentliche Aufträge.
 
Das Vergaberecht steht oft im Kontext anderer öffentliche Rechtsmaterien, so z.B. dem öffentlichenm Baurecht. Unsere Kanzlei berät hierbei die öffentliche Hand und auch Anbieter in Vergabeverfahren. Ebenso führen wir Nachprüfungsverfahren und gerichtliche Vergaberechtsverfahren durch.

 

"Die Verfassung begründet auch ... eine Schutzpflicht des Staates, die es ihm gebietet, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25. Februar 1975 – 1 BvF 1/74 –, Rn. 153

 

 

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