Das Polizei- und Sicherheitsrecht befasst sich mit dem Handeln des Staates, das der Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung dient. Es knüpft in der Regel an das Bestehen einer bestimmten Gefahr für die öffentliche Ordnung an. Daher kann es zum einen darum gehen, dass die Polizei und die allgemeinen Sicherheitsbehörden bestimmte Rechtsgüter schützen sollen. Zum anderen geht es aber auch um die Aufrechterhaltung der Sichereit und Ordnung für alle sowie die Durchsetzung des sog. "Verwaltungsgehorsams". Das Polizei- und Sicherheitsrecht ist überwiegend Landesrecht, vereinzelt aber auch Bundesrecht. Nachfolgend sind die wichtigsten Teilgebiete aufgeführt:
- Polzeirecht (in Bayern im Polizeiaufgabengesetz [PAG] geregelt)
- allgemeines Sicherheitsrecht (in Bayern im Landesstraf- und Verordnungsgesetz [LStVG] geregelt)
- Aufenthaltsrecht
- Melderecht; Passrecht
- Waffenrecht
- verhaltensbezogenes Immissionsschutzrecht
- Versammlungsrecht
- Tierschutzrecht und "Kampfhunde-Verordnungen"
- Sprengstoffrecht
- Pflichtversicherungsrecht
- Katastrophenschutzrecht
- Unterbringungsrecht
Typisch in diesem Rechtsgebiet ist auch, dass die behördlichen Anordnungen und Maßnahmen auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden (sog. Verwaltungszwang), so dass sich daraus in der anwaltlichen Tätigkeit Besonderheiten ergeben. Rechtsschutz findet vor den Verwaltungsgerichten häufig in Eilverfahren statt oder sogar erst nach Erledigung der Sache. Zudem müssen Vollstreckungen abgewendet und deren Folgen beseitigt werden. Schließlich wird auch häufig die Frage nach Amtshaftungsansprüchen aufgeworfen.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Personen und Unternehmen, die sich gegen Anordnungen oder Vollstreckungen zur Wehr setzen wollen. Wir beraten und vertreten aber auch Kommunen als örtliche Sicherheitsbehörden, wenn diese rechtssichere Anordnungen erlassen wollen oder solche vor Gericht verteidigen müssen. Auch beraten wir z.B. beim Erlass von sicherheitsrechtlichen Verordnungen (z.B. Alkolholverbote, Leinenzwang für Hunde).