Das Energierecht ist der Oberbegriff für mehrere durchaus verschiedene Rechtsbereiche. Zunächst zählt dazu das Recht der Energieversorgung (Energienetze und Energieversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz - EnWG). Darüber hinaus zählt hierzu aber auch der gesamte Bereich der Erneuerbaren Energien (z.B. nach dem EEG). Wir begleiten Mandanten bei der Planung und Errichtung von Windkraftanlagen, Biogasanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. In dem Zusammenhang sind regelmäßig die Inhalte von Regionalplänen und Bauleitplänen von Bedeutung. Darüber hinaus sind wir auch im Netzausbau engagiert. Unsere Kompetenz im Energierecht war von Bedeutung bei mehreren Forschungsvorhaben für das Bundesumweltministerium im Bereich der Photovoltaik-Freiflächenanlagen, der steuerlichen Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien sowie für die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der strategischen Umweltprüfung für den Bundesbedarfsplan Stromnetzausbau.
In diesem Rechtsbereich wenden Sie sich bitte an:
- RA Johannes Bohl (EnwG, Planung und Genehmigung von Anlagen, EEG)
- RA Tim Steinbrücker (Beitrags-, Gebühren- und Tarifstreitigkeiten)