Wir wollen aus eigener Kraft auch in Zukunft weiter wachsen. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (auch Berufsanfänger), die sich für eine Tätigkeit im öffentlichen Recht oder die Schnittfelder zu den übrigen Rechtsgebieten interessieren (Bau-, Architekten- und Vergaberecht, Subventionsrecht), dürfen sich daher gerne initiativ bei uns vorstellen. Wir sind sowohl an einem festen Anstellungsverhältnis als auch in geeigneten Fällen an anderen Formen der beruflichen Zusammenarbeit (Bürogemeinschaft) interessiert. Eine berufliche Zusammenarbeit hängt von vielen Faktoren ab, die sich nur in einem persönlichen Kennenlernen klären lassen.
Wir bieten eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der Sie sowohl ihre fachlichen als auch persönlichen Fähigkeiten voll einbringen können. Ihr Arbeitsumfeld ist von partnerschaftlichem Verhältnis zu den Berufskollegen, einem einsatzfreudigem Mitabeiterteam und einem meist professionellem Mandantenkreis geprägt. Wir arbeiten weitgehend digital und streben auch in Zukunft die zeitgemäße Fortentwicklung der Arbeitsabläufe an. Berufsanfänger werden bei uns in die anspruchsvolle Tätigkeit in intensiver Begleitung herangeführt.
Bewerbungen mit den üblichen aussagekräftigen Nachweisen Ihrer Kompetenzen reichen Sie bitte per
Auch im Bürobereich freuen wir uns jederzeit über Initiativbewerbungen, wenn Sie bei uns tätig werden wollen
- als ausgebildete(r) Rechtsanwaltsfachangestellte(r), auch ReNo-Fachangestellte(r)
- als Bürokraft mit Ausbildung oder Berufserfahrung ein einem verwandten Bereich (öffentliche Verwaltung, Kanzlei, Unternehmensverwaltung, kaufmännische Ausbildung)
- als Auzubildende(r) für den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellte(n) nach dem Berufsbildungsgesetz und der Prüfungsordnung der RAK Bamberg
Bewerbungen mit den üblichen aussagekräftigen Nachweisen Ihrer Kompetenzen reichen sie bitte per
Die Rechtsanwaltskanzlei Bohl & Collegen bildet außerdem für viele juristische Berufe aus. Sie können sich bei uns bewerben
- als Student(in) für die praktische Studienzeit nach § 25 JAPO (nur Öffentliches Recht)
- als Rechtsreferendar(in) für das Pflichtwahlpraktikum im Schwerpunktbereich 2 (Verwaltung) nach § 49 Abs. 1 Ziff. 2 JAPO
- als Rechtsreferendar(in) für das Pflichtwahlpraktikum im Berufsfeld 3 (Anwaltschaft) nach § 49 Abs. 1 Ziff. 3 JAPO
Weitere Informationen zur Ausbildung können Sie auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes erhalten.
Bewerber für ein Praktikum reichen bitte einen aussagekräftigen Lebenslauf sowie den gewünschten Zeitraum für die Ableistung des Praktikums per